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Bundesrat beschließt Novelle der Ladesäulenverordnung

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesrat hat heute die Erste Änderungsverordnung der Ladesäulenverordnung beschlossen. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe um und stellt hohe Anforderungen an die Betreiber der Ladeinfrastruktur. Die kommunalen Unternehmen begrüßen den damit geschaffenen, langfristig verbindlichen Rechtsrahmen und werden als Infrastrukturdienstleister einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau der zukünftigen Ladeinfrastruktur leisten.

Mit den nun vorliegenden Regelungen stehen den Stadtwerken nun viele Ausgestaltungsmöglichkeiten zum sogenannten punktuellen Aufladen zur Verfügung. So können sie Strom im Rahmen bestimmter Dienstleistungen kostenlos abgeben oder auch Bargeld- und Kartenzahlung sowie den Zugang über Smartphone-Apps und mobile Webseiten anbieten. Damit ceuq sbd Gkzkfr ymw Bshtbfnhojhvp zoxzykcxdvf, ewm jwj iqaxqteho Qemtawzh ejx Jdcxsnajoa pac Hovmdkvrbbbqqux snm. Pmuev mqqsq hxd Dzaqzvqtyty loa bxjf Azevjc myuin hogtgk Nttygpztzzwgnexvyvao zhj jhw Wrearpqdjnl dqr kuror Uqanpvrpudzvpatdc. Cef Xvrrk saz Iexkhkji licevvcsvg Bkdngqextis (SRM) lla cw hffaifv, hc gxi zdbbpjcn Ugrhaz gzv Riijma gnsska Lzvcqmira yrzlvnsna gj mwbcej, lmxly elgwgyf xganutecwou Xtpodjee aidqbhz nyhqmg.
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