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Frist für Strom- und Energiesteuererstattung endet am 31.12.2014/VfW-Erstattungsrechner wurde erweitert

(PresseBox) (Hannover, )
Am 31. Dezember 2014 endet die Frist für die Antragstellung von Erstattungen nach dem Strom- und Energiesteuergesetz für das Jahr 2013. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können bis zu 90% der bereits gezahlten Strom- und Energiesteuer rückerstattet bekommen wenn alle benötigten Unterlagen rechtzeitig vor dem 31. 12. 2014 bei dem Hauptzollamt eingereicht werden.

Die Regelungen zum Spitzenausgleich wurden 2012 von der Bundesregierung überarbeitet, die genauen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung zum Spitzenausgleich (SpaEfV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie festgehalten. Voraussetzung für die Steuerrückerstattung ist der Nachweis über die Einführung von effizienzverbessernden Maßnahmen.

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