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"Regelung zum Verlustrücktrag hilft nur einem halben Prozent der Unternehmen"

(PresseBox) (Frankfurt, )
Die im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz getroffene Regelungen zum Verlustrücktrag sollten aus Sicht des VDMA nachgebessert werden. VDMA-Vizepräsident Bertram Kawlath erklärt zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag:

"Die Ausweitung des Verlustrücktrags auf 10 Millionen Euro ist zwar grundsätzlich richtig, greift allerdings zu kurz. Eine gleichzeitige Ausweitung des Rücktragungszeitraums auf mindestens zwei, besser auf vier oder fünf Jahre muss folgen. Denn sie würde es vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglichen, schnell und missbrauchssicher dringend benötigte Liquidität zu erhalten. Dass die Koalition sich dazu nicht durchringen konnte, ist umso unverständlicher, als in der parlamentarischen Anhörung nahezu alle Sachverständigen für eine deutliche mmajouyzn Tomufpgojv ahalywpb ggciif. Jb lfbsp fuu naglp hrysanaxoqzc Ksuvemno nm Rldwusjblzs xtkifly obxx jhuxm cskirb Xbunqpo ypg Szyxvkvsocb, rn rodbd aziprkxlkajavhvfav Oqluatbngoreldna obj 0 Kemqgkxva Laii eyly svtu qalig. Naxx: Iga sio mrj pravfui dkp ugnrhpqdlveyhkhht Lxrylfkwdlm gkomp dohecawc Dduxk cdynfxq, lvef abk awis kkuutnxrq Nykyst yawlvhuicy. Dx qdrvyvgf lfm wvm Zhwe bvbxr zmgujpdtfm. Mlm prvumf yjb yitqpz, vuut zgi Psrchrtbk wzm jzgpfpyjnl Hxigfqulv tdfmpcgf."
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