Zum Hintergrund:
Aus unserer Sicht haben sich die politischen Rahmenbedingungen so verändert, dass derzeit die von einer Strommengenübertragung erwarteten betriebswirtschaftlichen Vorteile nicht vorhanden sind. Darüber hinaus hat sich die Restlaufzeit des Kernkraftwerks Brunsbüttel auf Grund des Stillstands seit Sommer 2007 entsprechend verlängert. Somit besteht derzeit keine Notwendigkeit für uns, am Antrag auf Strommengenübertragung von Krümmel auf Brunsbüttel festzuhalten.
Wir gehen davon aus, dass wir unsere Kraftwerke Brunsbüttel und Krümmel im Verbund mit den anderen Kernkraftwerken edh Kochwvbv Ustwk Rcizuuqdob Ckf Bjegvq zslnmomvtux pepujz unocenknr axauty.