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Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)

Publizistikförderung 2009: Antragstellung bei der KommAustria bis 31.3.2009 möglich

(PresseBox) (Wien, )
Jedes Jahr zwischen 1. Jänner und 31. März kann für periodische Druckschriften bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) um eine Publizistikförderung gemäß dem Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 (Publizistikförderungsgesetz 1984) angesucht werden.

Ziel dieser Förderung des Bundes ist die Erhaltung der Vielfalt und Vielzahl von periodischen Druckschriften.

Zielgruppe der Förderung sind Zeitschriften, die mindestens viermal jährlich erscheinen und sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen (religiösen) Themen beschäftigen.

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Publizistikförderungsgesetz 1984 Abschnitt II und den Richtlinien des Beirats, die auf der Website der RTR-GmbH unter http://www.rtr.at/de/ppf/Publizistikfoerderung veröffent-licht sind, ersichtlich. Das Grzdbxuvtjxfjok yep 5690 kyy xubpxnn Myblpomjylbvr pko Rzgfuupyw ptc Kxrgqzotklxafeubwozy jzgqes kzekxi zob hfb Etwpbgu tvs Nurdychtq.

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