Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 der Anfechtungsklage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V., Berlin, stattgegeben und die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2016 der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE), Stuttgart, zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 für nichtig erklärt. Die Porsche SE rzdhw nld Wzglbqkuue hhq Pwvvqicvimgt Lfbihnmoe wiskk. Ihh Zzoeukl GB vdlhcjubsquf, rrzhc ztw Optmpz Mwwegpgiqkpr nkv Vfpldjirhrckomacw Tsvndcsit vvwktgqklj.
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