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SpaEfV – wie geht es 2014 weiter?

Die Anforderungen an Unternehmen, die den Spitzensteuerausgleich in Anspruch nehmen wollen, sind 2014 erweitert worden / LRQA hat hierzu die wichtigsten Informationen zusammengestellt

(PresseBox) (Köln, )
Mitte 2013 trat die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Kraft. Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an Unternehmen, die vom Antragsjahr 2013 an die Entlastung von Strom- und Energiesteuern in Anspruch nehmen wollen.

Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen dem Nachweis im Regelverfahren ab 2015 sowie der Nachweisführung in der Einführungsphase 2013 und 2014. Außerdem sind zusätzliche Nachweismöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglich.

Im letzten Jahr konnten Unternehmen mit relativ geringem Aufwand eine Steuerentlastung erhalten. 2014 sind die Anforderungen an Unternehmen bereits umfangreicher geworden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Rahmenbedingungen der Testierung durch die Zertifizierungsgesellschaften in einem Ministerialerlass konkretisiert.

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