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Weiterbildung von der Steuer absetzen

Jetzt Steuervorteile für Sprachkurse geltend machen

(PresseBox) (Freiburg, )
Arbeitnehmer und Selbstständige, die auf eigene Kosten einen Sprachkurs zur beruflichen Weiterbildung besucht haben, können diese beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Sprachkurs beruflich veranlasst war, so Michael Kern vom Weiterbildungsanbieter Kern AG Training, der bundesweit mehr als 40 Schulungszentren betreibt. Arbeitnehmer können die Kosten als Werbungskosten und Selbstständige als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von einer Weiterbildungsmaßnahme, wie zum Beispiel einem Sprachkurs, gleich doppelt profitieren. "Ist der Sprachkurs beruflich veranlasst und steht im konkreten Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf, erkennt das Finanzamt die Kosten an; private Motive dürfen nur eine untergeordnete Rolle
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