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Offenlegungspflichtig? Frist beachten!

(PresseBox) (Freiburg, )
Unternehmen, die ihre Pflicht zur Rechnungslegung verletzen, riskieren hohe Ordnungsgelder. Ende März 2009 wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) wieder eine Vielzahl an Ordnungsgeldandrohungen versenden. In den Schreiben wird zugleich eine Nachfrist von sechs Wochen für die Offenlegung gesetzt. Sollte in dieser Frist nicht offen gelegt werden, wird das angedrohte Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 2.500 Euro (und mehr bei wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt. Betroffen sind Unternehmen, die ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2007 noch nicht offen gelegt haben. Offenlegungspflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, GmbH & Co KGs, sehr große Personenhandelsgesellschaften und sehr große Einzelkaufleute.

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