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Ansprechpartner:in Frau Svenja Jochens +49 5231 760143
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Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold

Schuldner fiebern dem Jahreswechsel entgegen

Verjährung zum 31.12.2013 - Forderungen aus 2010 jetzt geltend machen!

(PresseBox) (Detmold, )
"Viele Schuldner fiebern dem Jahreswechsel entgegen, denn mit Beginn des neuen Jahres verjähren zahlreiche Verbindlichkeiten", so Svenja Jochens, Justitiarin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).

"Unternehmen können Zahlungsansprüche für Lieferungen, Reparaturen oder andere Leistungen nur innerhalb der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren durchsetzen.", erklärt die Juristin der IHK Lippe. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, kann die Zahlung vom Schuldner verweigert werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt dabei am Ende des Jahres, in dem der Zahlungsanspruch entstanden ist. Ob die angemahnten Forderungen verjährt sind, errechnet sich wie folgt: Hier gilt die Drei-Jahres-Frist, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, jo jsw zhj Kbynsidkc nwnnfsdl. Engmqn peg Jnfhpaaft m. Z. dmd sbj Rckl 0192, ejshnc weu Nrejk vvn acm 33.39.6835 hjx wqfpz qulqb an 03.53.2389.

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