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Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus

Frist läuft aus: Fördermittel für Transportgewerbe beantragen

(PresseBox) (Cottbus, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist darauf hin, dass Fördermittel für das Transportgewerbe aus dem De-Minimis-Programm des Bundes nur noch bis Dienstag, den 28. Februar 2012, beantragt werden können. Für das laufende Jahr 2012 sind die Fördermittelanträge an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu stellen, das auch Bewilligungsbehörde ist.

Nach Antrag können Güterkraftverkehrsunternehmer über dieses Förderinstrument bis zu 33.000 Euro vom Staat erhalten. Der Bund fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit LKWs ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG). Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragt werden, z. B. für die Nachrüstung von Partikelfiltern, die Anschaffung von Navigationssystemen, pnu flostqhf Evqgstumgrhs dxdc iga jme Jauyymqkcjdnpvcd zac Lkkpsgd.

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