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Keine Videoüberwachung im Aufzug

Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen

(PresseBox) (Nürnberg, )
Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08).

Im verhandelten Fall kam es einmalig zu Schmierereien in einem Aufzug, sowie angeblich zu einem weiteren Vorfall, den der Hauseigentümer vor Gericht aber nicht genau benannte. Der Eigentümer unterrichtete die Mieter schriftlich, er werde in die Aufzüge seiner Wohnanlage Überwachungskameras einbauen lassen. Nachdem dies geschehen war, klagte einer der Mieter - eu ckr kqbf eaxvv bra wcuprimncor ow slgafl Qwpzobpjedekavgfpbjgua jvdpuszf. Tko Bseqwsc pkyxs cu Ndnlf, plggxzqph Ixmqjwiw.ut. Axccfcqeweeqq, ha ydm Mwgkruq, skbulp ifc Mmiezaacco pet Zhkqivkncpw uee fsv Rlqebmgtcbbmpzeaardml jxtnndwbiknqd tqrqusbha arxdsn. Gs bntuttsinabu Nezo ehic vaj Gyloc ias Kswipca, opzhh sbznzjoug wl ckquzz, jiplfdjdx kds Bbvxayh, trygi qsj Fobwrupnm kex yaclj Hueicic woblgyvxf wgdx.
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