Durch die vom Verwaltungsrat beschlossenen Massnahmen wird sichergestellt, dass im Fall eines feindlichen Übernahmeversuchs durch die genannten Personen oder gemeinsam mit diesen handelnden Dritten, wesentliche Vermögensgegenstände der Gesellschaft geschützt und deren Zugriff entzogen und für die Gesellschaft gesichert werden.
Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft, für einen derartigen Fall, zwei unabhängigen Stiftungen, Optionen zum zeitweisen Erwerb der Mehrheit