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Ist die Entfernungspauschale verfassungswidrig? - Bundesverfassungsgericht soll entscheiden!

(PresseBox) (Freiburg, )
Wie soeben bekannt gegeben, will das Finanzgericht Saarbrücken vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die seit dem 1. Januar 2007 gesetzlich festgelegte Neuregelung zur Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. Danach werden Fahrtkosten erst ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Steuer anerkannt, was bei vielen Pendlern bereits ab diesem Jahr zu erheblichen finanziellen Einbußen führt.

Die Finanzrichter vertreten hierzu eine klare Auffassung: Die vollzogenen Einschränkungen durch den Steuergesetzgeber sind verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Nun muss Karlsruhe ein Machtwort sprechen (Az: Beschluss v. 22.3.2007, 2 K 2442/06).

Die Entscheidung, erste Analysen sowie Kommentare des Verfahrensbevollmächtigten, Professor Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Ydkyyymbk rxd Kmoma Lbjkwwyyoppr uf Tmqrgryl, uquqpa kt btdnwjix Gmqr xc 65 Xgk reoph lfb.uhbna.lz fkc qbwbixjfsib Rzsrbrny gbloll.
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