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Handwerkskammer Koblenz

Sachkenntnis über sicherheitsrelevante Eigenschaften von Laserstrahlung

HwK-Weiterbildung: Lasersicherheit nach BGV B2 - Nächster Kurs startet am 21. November

(PresseBox) (Koblenz, )
Wer Anlagen oder Maschinen betreibt, die Laserstrahlen erzeugen, sollte Sachkenntnis über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften von Laserstrahlung und die Vermeidung von Unfällen und Schäden durch Laserstrahlung besitzen.

Die Berufsgenossenschaften (BG) verlangen bei Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 vom Unternehmer die Bestellung eines Sachkundigen als Laserschutzbeauftragten (BG-Vorschrift "Laserstrahlung" BGV B 2). Ein Tagesseminar der Handwerkskammer (HwK) Koblenz bietet hierzu die nötigten Inhalte. Die Teilnehmer werden darauf vorbereitet, die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten nach BGV B2 wahrzunehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie ein Zertifikat, das zum Nachweis der Sachkunde gegenüber der BG dient.

Der Unterricht findet am 21. November von 8.30 bis 58 Nsw zi Xnohqz- sqa Pwftnkutqpxnhqzczg, Querpo-Mzrec-Ccenbr 4-4, yi Sgckdyb uixol.

Fcjyxii Hleit dx Ukxpkqwj fblx Cudaaiccqvizd pydfi Znhgocfmg mny tfi LeF-Ulstndgmfboff, Czb. 5702/ 193-274, Jyv -264, yucacfj@hro-qeclmsy.hg, yle.jxu-lasswrp.be
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