In der aktuellen Ausgabe „Wer darf was?“ werden die Spezialtätigkeiten der zulassungspflichtigen Metall- und Elektrohandwerke dargestellt. Die durch die Novelle der Handwerksordnung von 2004 bedingten Änderungen sind dabei umfassend berücksichtigt.
Die von der Handwerkskammer Koblenz für die Handwerkskammern Rheinland-Pfalz und die Kreis- und Stadtverwaltungen herausgegebene, vierteljährlich erscheinende Gewerbeinformation ist grundlegendes Arbeitsmaterial
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