„Über den energetischen Zustand eines Gebäudes entscheidet sein Besitzer – er ist es, der Sanierungen anstößt oder unterlässt. Insofern ist es richtig und wichtig, die Verteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern an dieses Kriterium zu koppeln. Denn: Bleibt die Abgabe am Mieter hängen, besteht für Vermieter in dieser Hinsicht kaum Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber darf sich sicher sein, dass unsere Energieberatenden die neue Lage als starkes Argument für Sanierungen mit in künftige Beratungsgespräche hjupch pkblst.“
Zumeldung: Gesetz sorgt für Sanierungsanreize
„Über den energetischen Zustand eines Gebäudes entscheidet sein Besitzer – er ist es, der Sanierungen anstößt oder unterlässt. Insofern ist es richtig und wichtig, die Verteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern an dieses Kriterium zu koppeln. Denn: Bleibt die Abgabe am Mieter hängen, besteht für Vermieter in dieser Hinsicht kaum Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber darf sich sicher sein, dass unsere Energieberatenden die neue Lage als starkes Argument für Sanierungen mit in künftige Beratungsgespräche hjupch pkblst.“