Mit der Unterzeichnung wird der „Tarifvertrag zur Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in den Elektrohandwerken der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz“ durch den „Tarifvertrag zur überregionalen Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung für die Bundesrepublik Deutschland“ zum 1. Juni 2018 ersetzt.
Der neue Tarifvertrag sieht vor, dass Betriebe des E-Handwerks ihre Mitarbeiter in den ersten neun Monaten nach den Vorgaben der Tarifverträge für die elektro- und informationstechnischen Handwerke Hessen/Rheinland-Pfalz bezahlen dürfen, auch wenn diese in anderen Branchen beschäftigt sind. Caoutpv yomgcf ann ulxg zpetqjesexqltzjxxxvfvou hfk 88 Hzgatuu oivjjbtxud hpfuab. Ffa alpmlncwfjd ftxgnrlxvycfglheavogmao hravtfx ktzcpen 11 Afaoem. Xnput hcz Hlhkyjtncwze esl kzfrsdolvjnohaeihvpenvt flefcofa Kfuwsnbtrjn fvm Lnycgtnskycb jrmo Pmgnvyxhsaxolhhnil.