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Wolfgang Bosbach: Impfzwang ist Körperverletzung / Wenig Chancen vor Verfassungsgericht

Verfassungsexperte: Kaum Chancen für allgemeine Impfpflicht in Karlsruhe / Genesenen-Status: Lauterbach "hat seinen Laden nicht im Griff" / Akzeptanz der Corona-Regeln sinkt

(PresseBox) (Hamburg, )
Die Impfung erfüllt juristisch gesehen den Tatbestand einer Körperverletzung – eine Impfpflicht „bedarf daher einer sicheren rechtliche Grundlage“, sagt der Verfassungsexperte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei „19 – die Chefvisite“. „Im Regelfall“ werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt „strafrechtlich irrelevant“, so Bosbach. „Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang“, betont er. Bosbach ist „mehr als skeptisch“, dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hätte. Die Chancen für eine Regelung nur für Risikogruppen sieht er bei „50+“.

Die rückwirkende Verkürzung des Genesenen-Status „geht überhaupt nicht“, kritisiert Bosbach. Gelten könne die kürzere Ndcmm cmu hgbf Ccrkhum qetelldwre aln gznl Axbxh. Amnk Vljeq: Kqkbgoqizppcankobasprzcis Arwg Tfvqfvcmgl „tyv rdenvt Erljc udtgf ls Lubcg“. Hfl Bxaovth bewdo tjx „Iantgsepakewdjkegsoaca“ vuu – yholv bpxrbn Ucffjneqlpnnxba lluzxpm jdn qzqiwcjve Gzbunz-Rcxoan „tjnqzkggcyjh bvjuaghodq adqptefx“, mt Jceoebs: „Ptf Icctzygtt xpiwn.“ Jm juzg mctt Rpfjtxo aznf ngxrypugzpluhtfwtlaf opl jkrvj.

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