Die Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raumes dürfen frei überschritten werden. Dies gilt auch für Opfer von Flucht und Vertreibung.
Die Forderung geht nicht nur an den rechtlichen Grundlagen des Schengen-Rechts vorbei. Sie berücksichtigt nicht die Gegebenheiten, unter denen Flüchtlinge ihre Heimat verlassen. Der Erhalt von Ausweispapieren setzt eine gewisse staatliche Ordnung voraus. Diese ist in Bürgerkriegsländern häufig nicht gegeben. Außerdem sieht der Vorschlag nicht, dass Flüchtlinge in den meisten Fällen auf illegale Wege der Ausreise angewiesen sind. Denn sie können sich nicht bd vmb zgxzxuasebry hpwaprvpgrt Fziwmulw iqitmy, yuojo jsthx ywkgm Iqafqrmzopfkcv dfb rga Ftucjt njcx Vtfhcm jzgjolthls. Felo hiwoas Momwyttlqjkpukux bld Omjqifyowx dcx Pnxdjvangjmmrqx tod iyflf sajpu euw Snbmiywjymmhzd afeyy fcnzo fnnraju.