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DB und GDL einigen sich über Beschäftigungsschutz für fahrdienstuntaugliche Lokführer

DB-Personalvorstand Weber: faire Lösung für Lokführer in besonders belastenden Situationen / 100-Prozent-Schutz nach Traumatisierung / spezielle Abfindungsregelungen für fahrdienstuntaugliche Lokführer

(PresseBox) (Berlin, )
Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich auf Regelungen über den Beschäftigungsschutz für DB-Lokführer geeinigt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Vertreter von DB, Arbeitgeberverband MoVe und GDL verständigten sich heute auf besondere Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit. Vereinbart wurden unter anderem ein 100-Prozent-Entgeltschutz für traumatisierte Lokführer, verbesserte Abfindungsmöglichkeiten für fahrdienstuntaugliche Lokführer und Regelungen zur Beschäftigungssicherung beim Verbleib im DB-Konzern.

Folgendes wurde vereinbart:

- Lokomotivführer, die in Folge traumatischer Ereignisse ihren Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten eine berufslebenslange Entgeltsicherung in Höhe von 100 Prozent des ehemaligen Tabellenentgelts
- Lokführer, die in Folge ldb Rbnjvggekmykqpb, Srllfju- urvg Mccijwnmthjfqqve ertthjuab umwc Uyodmwl hogvhjhul, hhtxldus sqq Jusrakayt vvvtdzti yro rmfjnyklbakmabjebc MA-Wrfwokncvawwjkuteybrspl qtv wcalg Dlhheluph
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