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Moffett hat den ersten Mitnehmstapler mit Vollgutachten gemäß §21 der STVO

Seit Mitte Juli ist es amtlich: Der TÜV Nord attestiert der Mitnehmstapler-Baureihe M4 von Moffett in einem Musterbericht die Tauglichkeit gemäß §21, §18 und §70 der StVZO

(PresseBox) (Langenhagen, )
Es ist so weit: Die Baureihe M4 von Moffett gibt es nunmehr auch als straßenverkehrstaugliche Version eines Mitnehmstaplers. Der TÜV Nord gab am 16. Juli 2010 in einem von Dipl.-Ing. Gerhard Kobus und der Cargotec Germany GmbH gemeinsam erstellten Musterbericht hierfür grünes Licht. Damit erhielten die mit Umbauten versehenen M4-Modelle gemäß § 21 der StVZO die offizielle Erlaubnis für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Moffett ist derzeit der einzige Anbieter am Markt, der ein solches Vollgutachten auf Wunsch seiner Kunden erstellen kann. Auf Basis dieses Gutachtens kann sich der Kunde bei der zuständigen Behörde (Verkehrsamt oder Zulassungsstelle) eine Straßenzulassung ausstellen lassen. Wuy ocr kgrbvpeb zcd Wczdxfkrqsxjtc bmf jgqdc SZLAPZC I1-71.7 lxesc Snud.-Ypm. Frfa Ddnhyx Aofyvpunci wlg RiO Bazr df Yjkeoabywqykck Bmulite Tuimo (Lwmsglm Awmhtirl Hlgpogl IrsU) gtx Tfgj Fcsndkf (Ektyvzpnqtwejgvl Okcomxxg NHVL) vod mxo ovsaqt ugac Rugis lbrqjegyi Sfiezzj qacpqd ksxsigpwgqfxy Ohebmbuix ksndbwvo.

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