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MedInform-Workshop zu Selektivverträgen für MedTech-Methoden am 16. April 2013 in Berlin

(PresseBox) (Berlin, )
Die Bedeutung von Selektivverträgen für die Einführung neuer Medizintechnologien in die Patientenversorgung beleuchtet der MedInform-Exklusivworkshop "Fortschritt mit Medizintechnologien - Sind Selektivverträge eine Alternative zur Erprobungsregelung?" am 16. April 2013 in Berlin. Der Workshop vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Gestaltungsformen von Selektivverträgen. Im Praxisteil werden in Gruppenarbeit Konzepte für Selektivverträge entwickelt. Programm und Anmeldung unter: www.bvmed.de (Veranstaltungen).

Selektivverträge gehören zu den neuen Versorgungsformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei wird ein Versorgungsvertrag zwischen einem Leistungserbringer (Arzt oder MVZ) und einer Krankenkasse abgeschlossen. Solche Direktverträge können im Bereich der Modellvorhaben, in der hausarztzentrierten Versorgung, in der xkeklwgnvj howncpfgun eytqrtrtdi Kcgrvavhqi mem og Lwdkhcu udc Owxtcymuimmb Fqshvarrlh lmyejemqez nlruqk.

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