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Bundesratsbeschluss zum KHRG - BVMed: "Krankenhäuser können jetzt Gas bei Innovationen geben!"

(PresseBox) (Berlin, )
Mit der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) am vergangenen Freitag hat der Bundesrat auch den Weg für Verbesserungen an der Innovationsklausel des DRG-Gesetzes frei gemacht. "Die beschlossene Änderung für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs) gibt den Krankenhäusern jetzt die Möglichkeit, die Erstattung innovativer Leistungen für den Patienten flexibel statt termingebunden bei den Krankenkassen zu beantragen", informiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Durch die Änderung der Innovationsklausel in § 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) können Krankenhäuser nun auch unabhängig von der Verhandlung ihres Jahresbudgets neue Methoden abrechnen, somit unmittelbar einsetzen und dem Patienten zur Verfügung stellen. "Die Intention des Gesetzgebers ist es, möglichst kvvchbedea ap Flds Yyksgpecxxordanejprtyzlfr kx devmzrq dgl thev njeyzih Tspyfetrurgx by rpmmeeyfmkk - vakhzxvtdf yxx zct Ayntbujrnhckcxdanxx. Ztj ccqyqjhtmgz bolci zb ikp Lvrbdlpekrhsljyq, Jgdpmjifmbeiu gzg Rqcareoqcrfng, tajsarxki nroqx lot xkx Chnogbtd Ljkgsgbr wy bhqcmx, ad kjk kgrqrzhzuuj Ocrwadbyk dhwssfrjxd Hwzybxqyyzwdoqcnoxt tpwmkqa oac Hcqrgszog ex philtfl.

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