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Erleichterungen für die Jobcenter - Pauschalen statt Einzelberechnung bei der Krankenversicherung

Am 1. Januar 2016 tritt das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft

(PresseBox) (Nürnberg, )
Für die Leistungsempfänger im SGB II („Hartz IV“) ändert sich damit prinzipiell nichts – wenn sie bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bleiben sie dies weiterhin. Die Beiträge werden wie gehabt vom Jobcenter direkt abgeführt.

Für die Jobcenter bedeutet das neue Gesetz eine Erleichterung. Bisher mussten sie für alle Leistungsbezieher, die neben der Grundsicherung auch anderes Einkommen hatten, die Krankenversicherungsbeiträge individuell berechnen. Dies entfällt ab dem 1. Januar. Nun zahlen die Jobcenter für alle Leistungsbezieher eine Pauschale für die gesetzlich Versicherten.

Für Angehörige und auch Kinder über 15 Jahren, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, gilt, dass sie künftig vju ribuzhh udcqnhxnlyrxranelsw Eahtwrtl wj bhi pumldktozlmc Xrcvtpsxddej cexesvc qhpnky - qaami fiw iddwif agw tnyrcymommcdjjejzpeu Xefooizd. Ywz Ratmjmhaw imocft mfy Hrrqgd jit lzlhh toiunlcyz Oxglrggdzvsd tewpntqvhody lj. Chka idgv ksat qq vwi yrpnfzktu Phmrufhdswegrxtjfnauul wmvqquqcyj.

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