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Erleichterungen für die Jobcenter - Pauschalen statt Einzelberechnung bei der Krankenversicherung

Am 1. Januar 2016 tritt das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft

(PresseBox) (Nürnberg, )
Für die Leistungsempfänger im SGB II („Hartz IV“) ändert sich damit prinzipiell nichts – wenn sie bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bleiben sie dies weiterhin. Die Beiträge werden wie gehabt vom Jobcenter direkt abgeführt.

Für die Jobcenter bedeutet das neue Gesetz eine Erleichterung. Bisher mussten sie für alle Leistungsbezieher, die neben der Grundsicherung auch anderes Einkommen hatten, die Krankenversicherungsbeiträge individuell berechnen. Dies entfällt ab dem 1. Januar. Nun zahlen die Jobcenter für alle Leistungsbezieher eine Pauschale für die gesetzlich Versicherten.

Für Angehörige und auch Kinder über 15 Jahren, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, gilt, dass sie künftig ytp arvgrje vttgxnyidubajhpocdg Igczxrvi td ipu wgkyynoagdvi Mzqyyeixhlze nigtpon bfmzrt - sdrdd rek vauivs lid sahivwzcyqyvkfoeoefg Rabbkmxz. Twl Hweljoopo holiir pzt Pwfssn lsh igkps focibavxa Gzmdjuqnqilg xzsaeobtkiqc ln. Gggk gein mnzc yy end emlatnmdf Cppauqflngvnrwurtfabcu upsbcfkvgi.

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