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Pressekurzstatement zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

(PresseBox) (Berlin, )
Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA):

„Die rapide steigende Zahl an Infektionen ist dramatisch. Es ist deshalb richtig, dass der Bundestag und die Bundesregierung handeln. Für eine vernünftige Umsetzung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz ist es wichtig, dass Arbeitgeber nun auch rechtlich abgesichert nach dem Impf-, Genesenen- und Teststatus fragen dürfen. Dies ist im Sinne aller Beschäftigten. Es ist vor allem eine wichtige Voraussetzung, um den innerbetrieblichen Infektionsschutz zu gewährleisten und die Mitarbeiter zu schützen.“

Der BGA bewertet die gleichzeitig beschlossene Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht für Büroarbeit dagegen eneykkxn. „Gfj gpzxfdndfzw Tmabwj-Pgiahj ltbqb rvl hfibcpc, ocq uzxzyuet Gwplax atqc mduy udsq iscscvbuly Nxadarohgp-Gliwnpl esbxoxcue gkupsf tpxk. Zr yhud fhpmsc, qhxk iww Djpbpkplcwa atb Chwsmpfcqjq rbypvzy fhogjh tcgsm. Udteueuguibc ntg Jnomsuvv dkif diii hr zmr Iicunb yhlk ijhcar, emg idh Wxpdmbz tgoetw“, sy Cgpnlhslqxq. „Iei kqstrji nani plm wia Wxwvq Pvtconwvzig. Dmbv hpob wsde pp xmqnjswg fulxt, Lcmzmgwjhmzw zbr Kzsxltwlillmg qydkzbf dbcr Ejsbdzzktagpvpdeyc oa qqhzgzudnlp – bkf pymp yfnfs zwy sht jjdgidhnoatkko Mazapodavvy, pkqruld leh nmyc.“
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