Stellungnahme des AK Medizin zur Orientierungshilfe KIS
(PresseBox) (Berlin, )Der Arbeitskreis sieht in der Orientierungshilfe eine Hilfe für die Datenschutzbeauftragten, die jedoch an einigen Stellen Fragen aufwirft. Stellung genommen hat der Arbeitskreis Medizin zu den Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Krankenhaus, zu den Problemen, insbesondere beim KIS und im Alltag bei der Umsetzung der Orientierungshilfe.
Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie unter: https://www.bvdnet.de/ak-medizin.html.
Der AK Medizin beschäftigt sich mit Datenschutz im Gesundheitswesen. Im Vordergrund steht der Austausch mit anderen Datenschutzbeauftragten aus dem medizinischen Bereich.