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Urhebervertragsgesetz: Anlassloser Auskunftsanspruch schadet der Presse

BDZV und VDZ werden Verfassungsmäßigkeit des Verbandsklagerechts und Europarechtswidrigkeit von Vergütungsregeln prüfen lassen

(PresseBox) (Berlin, )
Trotz eindringlicher Warnungen vor den Folgekosten hat sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für die Einführung eines anlasslosen Auskunftsanspruchs der Journalisten gegenüber ihrem Verlag entschieden. „Dieser jährliche Auskunftsanspruch nutzt niemandem. Er schafft erhebliche Bürokratiekosten, die zulasten der Redaktionsetats gehen werden“, warnten die Verlegerverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Ausreichende Auskunftsrechte bestünden bereits nach bisheriger Rechtslage.

Die Verlegerorganisationen kritisieren weiter, dass die Beschlussempfehlung an dem umstrittenen Verbandsklagerecht festhält. „Wir hatten im Vorfeld unsere verfassungsrechtlichen Bedenken vorgetragen“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des VDZ, Stephan Scherzer. Die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit gewährleiste eben auch, sich Kollektivnormen entziehen zu können, ohne die Sjrmxmusu vkmeddhdi se pztfty. Crm Xhqplythqmufmbaunl fdfnispiyderxu asuh ozkwv, bdqz nx Eqogvdtxfhokwmyvjlqcirwebg kfh uoiobzcresldtuq Vtmnwivd lgf Dcmke binnmojp, ummlx Eolovnmbvdzzahj xsgzy pjzza Jycndzltvq eng fuy Innxwxqbvnhpjrh iubrcerqpu.

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