Im Falle eines Rückkaufs darf der Preis (ohne Transaktionskosten) den Börsenkurs nicht um mehr als fünf Prozent über- beziehungsweise unterschreiten. Maßgeblicher Börsenkurs ist der im elektronischen Handelssystem XETRA® festgestellte Tagesschlusskurs an den jeweils dem Erwerb vorausgehenden drei Börsentagen.
Bis zum 28.
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