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Planungssicherheit für den Flughafen Frankfurt und seine Anwohner

Schriftliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes liegt vor!

(PresseBox) (Berlin, )
Das Bundesverwaltungsgerichts hat heute die schriftliche Begründung seines Urteils vom 4. April 2012 (Az. 4 C 6.10 u.a.) zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens vorgelegt. Hierzu erklärt der Flughafenverband ADV:

"Mit der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Planfeststellungsverfahren und der Nachtflugregelung am Flughafen Frankfurt herrscht jetzt endgültig Planungssicherheit für den Flughafen Frankfurt und die Flughafenanwohner", so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Das Urteil schafft einen verlässlichen Rahmen für den Ausbau und die weitere Entwicklung des größten deutschen Flughafens. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat das Kontingent von durchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den beiden Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 3 Air qtsdgtfxd.

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