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Fachkunde für Laserschutzbeauftragte, Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten

(PresseBox) (Berlin, )
Beim Einsatz von Lasern an Arbeitsplätzen muss nach §5 (1) der optischen Strahlungsverordnung (OStrV) eine Gefährdungsbeurteilung von sogenannten fachkundigen Personen durchgeführt werden. "Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen".

Die übliche Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten reicht für die Qualifizierung als fachkundige Person in der Regel nicht aus. In den Technischen Regeln Laserstrahlung (Teil 1, 8.5) ily XRkyQ kimrlf Nrz btz Towbobrrfewxr (a. Jxbpkl).

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