Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung
Die bAV zählt zu den wichtigsten betrieblichen Sozialleistungen. Grundlegend sind, neben sozialpolitischen, personalwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten die arbeitsrechtlichen Normen, insbesondere die Veränderungen ab 2018, welche in diesem Seminar „Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung“ ausführlich erörtert werden. Die Kenntnis hierüber trägt wesentlich zum Gelingen der Betriebsrente bei.
Das Seminar richtet sich an Verantwortliche auf der Unternehmensseite und Beraterseite gleichermaßen und hebt sich grundsätzlich von Produkt- oder Vertriebsschulungen ab. Das vermittelte Fachwissen geht in die Tiefe und unterscheidet sich deutlich von kompakten Einstiegsseminaren.
INHALTSANGABE
- Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und in das BetrAVG
- Begriff der bAV
– Legaldefinition, Rechtsverhältnisse, Zusage auf betriebliche Altersversorgung
– Geltungsbereich
– Gestaltungsformen - Einstandspflichten / Rechtsbegründungsakte / Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gleichbehandlungsgebot in der bAV
- Überblick über die Durchführungswege
- Zusage- und Finanzierungsformen
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Unverfallbarkeit und Wartezeiten
- Portabilität
- Abfindung
- Auskunftsanspruch
- Anrechnungs- und Aufzehrungsverbot
- Vorzeitige Altersleistung
- Verjährung von Versorgungsansprüchen
- Insolvenzsicherung
- Anpassung der Versorgungsleistung
- Widerruf / Neuordnung von Versorgungszusagen
- Betriebsübergang
- EU-Mobilitätsrichtlinie
- Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
NUTZEN
Diese interdisziplinäre Weiterbildung bietet einen idealen Einstieg in das Betriebsrentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Veranstaltung ist anerkannt, neutral und deshalb frei von jeglichen Einflüssen etwaiger Produktgeber, Dienstleister, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden.
Sie können die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten erwerben, um die Gestaltung der bAV in der Tiefe und die juristischen Fragestellungen zu verstehen. Das Seminar findet deshalb Anrechnung im Zertifikatslehrgang BAV Spezialist (IHK).
TRAINERIN
Dr. Simone Evke de Groot
ist Inhaberin der auf Betriebsrentenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. de Groot. Sie ist seit 20 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät bundesweit vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Rechtsanwältin Dr. de Groot wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert, ist Referentin bei div. Veranstaltern (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/de Groot/Küpper und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).