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Neue EU-Maschinenverordnung 2023

Neue EU-Maschinenverordnung 2023

Die neue Maschinenverordnung ersetzt die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Unternehmen die Maschinen herstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, müssen die Vorgaben der neuen Maschinenverordnung innerhalb einer Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen, um weiterhin aktiv am Markt agieren zu können. Mit unserem Online-Seminar zur neuen Maschinenverordnung 2023 thematisieren wir die Änderungen.

Die neue Maschinenverordnung bringt vor allem Aktualisierungen bei den Anforderungen im Anhang I (künftig Anhang III). Die technische Entwicklung der letzten Jahre machte es nötig, vor allem auf den zunehmenden Einsatz von Software und sogenannten autonomen Systemen mit selbstlernenden Funktionen einzugehen. Das führt unter anderem zu erweiterten Anforderungen an die Risikobeurteilung.

Auch der Geltungsbereich der Verordnung wird erweitert und erfasst jetzt auch geänderte Maschinen. Einige Definitionen, die schon immer zu Auslegungsschwierigkeiten führten, werden konkreter gefasst.

Das Online-Seminar zur neuen Maschinenverordnung stellt die Änderungen bei einem Streifzug durch die Verordnung vor und zeigt, was zu tun ist. Zusätzlich werden Problemfelder behandelt, bei denen schon bislang vielfach Umsetzungslücken auftraten. Die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte Anlass dafür sein, solche Mängel nun rasch anzugehen.

Termin (via Zoom, 2x 3h 30min)
14. bis 15. Mai 2024, jeweils von 9:00 -12:30 Uhr

Inhalte im Einzelnen

Ausblick und Übersicht
  • Warum eine Verordnung statt einer Richtlinie?
  • Terminplan für die Einführung und Umsetzung
  • Übersicht über die Struktur und die wesentlichen Änderungen
Die Anpassung an das NLF („New Legislative Framework)
  • Die Wirtschaftsakteure und ihre Pflichten
  • Erweiterung des Herstellerbegriffs
Änderungen im Geltungsbereich
  • Wesentlich geänderte Maschinen künftig CE-kennzeichnungspflichtig
  • Klarstellung des Begriffs „unvollständige Maschine“
Änderungen in den „Grundlegenden Anforderungen“
  • IT-Sicherheit und Sicherheit von KI-Funktionalität
  • Risikoeinschätzung für ausgewählte Gefährdungssituationen
  • Vorgehen bei der Bewertung des Risikos
  • Darstellung der Ergebnisse
  • Änderungen in den „Grundlegenden Anforderungen“
Änderungen bei der Zertifizierung und der Dokumentation
  • Veränderliche Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte
  • Erweiterte Anforderungen an die Dokumentation der Risikobeurteilung
  • Konkretisierung der Mindestinhalte der „Montageanleitung für unvollständige Maschinen“
  • Strengere Anforderungen an die Konformitätserklärung und Einbauerklärung
Handlungsempfehlungen
  • Was man sofort angehen sollte
  • Bereiche, in denen Umsetzungslücken jetzt geschlossen werden sollten
Zielgruppe
Das Online-Seminar zur neuen Maschinenverordnung richtet sich an Konstrukteur/innen und Techniker/innen sowie an Mitarbeiter/innen aus dem Qualitätsmanagement, die mit der Produktsicherheit befasst sind. Nützlich ist die Teilnahme auch für Verantwortungsträger im Bereich Forschung und Entwicklung, da sie die Organisationsverantwortung für die Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung trifft.

Methoden
Praxisorientierte Inputs, Beispiele, Fragen und Diskussion.

Seminarleitung
Der Seminarleiter ist Fachreferent für Sicherheitstechnik im Maschinen- und Anlagenbau. Er besitzt 25 Jahre Erfahrung im Coaching von Risikobeurteilungsprojekten und der Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Elektrogeräte, Wärme- und Klimatechnik, Werkzeugmaschinen und komplexe Anlagen der Fertigungsindustrie.

Teilnahmegebühr
580,00 € zzgl. 19% USt.

Hinweis: Die Zugangsdaten werden i. d. R. 1-2 Tage vor dem Termin zugesandt.

Weitere Termine
  • 09.-10. Juli 2024, 09.00 - 12.30 Uhr
  • 24.-25. Sept. 2024, 09.00 - 12.30 Uhr
  • 13.-14. Nov. 2024, 09.00 - 12.30 Uhr

Ansprechpartner:in

Jonas Seckinger ()

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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