Intensivseminar Fahrpersonalrecht Bus – Schwerpunkt Linienverkehr
Gesetze, Verordnungen, Ausnahmen – das Fahrpersonalrecht im Linienverkehr ist komplex. In diesem praxisnahen Intensivseminar widmen wir uns gezielt den Besonderheiten für Busunternehmen im Linienbetrieb und räumen mit gefährlichen Halbwahrheiten auf. Ideal für Verkehrsunternehmen, Disponenten, Planer und verantwortliche Führungskräfte.
Was Sie erwartet:
Teil 1: Fahrpersonalrecht im Linienverkehr
Welche Rechtsgrundlagen gelten wann?
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Wie greifen EU-Verordnungen, das Arbeitszeitgesetz und die FPersV ineinander?
Wann liegt Linienverkehr im Sinne der Ausnahmeregelungen vor?
Wie werden Linienlänge, Wendezeiten, Ablösungen und Mischbetrieb rechtlich bewertet?
Gibt es trotz Dienstplan Aufzeichnungs- und Nachweispflichten?
Was gilt für ausländische Fahrerlaubnisse im Linienbetrieb?
Unternehmerpflichten, Direktionsrecht und dessen Grenzen
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Neue Flexibilität bei Pausen und Ruhezeiten
Die "12-Tage-Regelung" in der Praxis
Nachweis- und Mitführungspflichten bei Anwendung der neuen Regeln
Besonderheiten beim Einsatz des digitalen Fahrtenschreibers
Artikel 12 – Ausnahmeregelungen im Notfall
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