Wasser- & Abwassergebühren – Rechtsfragen & Entgeltkalkulation
Bei der Kalkulation und Festsetzung der Gebühren sind außer den allgemeinen gebührenrechtlichen Grundsätzen die besonderen Regelungen in § 17 KAG zu beachten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gemeinden bei der Wasserversorgung privatrechtliche Entgelte nach § 13 II KAG vereinbaren.
Die beiden Einrichtung werden regelmäßig vollkostendeckend betrieben. Deshalb sind hier die Gebührenobergrenze nach § 14 I KAG sowie Kostenüberdeckungen nach § 14 II KAG ganz besonders relevant. Verursachungsgerechte und nachhaltigkeitsfördernde Gebührentatbestände stehen auch in der Praxis im Vordergrund.
Wasser- & Abwassergebühren – Rechtsfragen & Entgeltkalkulation
Der Schwerpunkt des Seminars wird auf den §§ 13, 14 und 17 KAG liegen. Allerdings werden dabei die Inhalte des Grundlagenseminars nicht wiederholt, sondern entsprechend ihrer Relevanz in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gezielt vertieft.
Folgende Fragen werden beispielsweise im Seminar beantwortet:
• Folgen aus dem Anschluss- und Benutzungszwang?
• Wer ist Gebührenschuldner?
• Wahrscheinlichkeitsmaßstab (Frischwasser) und notwendige Korrekturen?
• Gibt es spezielle Anforderungen an die Erfassung und den Nachweis des Betriebsvermögens, die Vermögensunterhaltung sowie die Abschreibungen?
• Welche Vor- und Nachteile haben Grundgebühren?
• Welche Kosten sind gebührenfähig?
Das erwartet Sie
[*]Kalkulation und Entgeltfestsetzung
[*]Rechtliche Rahmenbedingungen für die Erhebung von Wasserversorgungs- und Abwassergebühren
[*]Grund- und Verbrauchsgebühren
[*]Spezielle Probleme bei Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren
[*]Ausgleich von Über- und Unterdeckungen
[*]Besonderheiten bei Eigenbetrieben, Zweckverbänden, Anstalten sowie privatrechtlichen Rechtsformen