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Event ID: 39369

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HiAcademy Schulung: KRITIS Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3)

Die zweitägige Schulung bereitet auf zukünftige Prüfungen im Rahmen der Umsetzung des § 8a (3) des BSI-Gesetzes vor. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer die Zusatzqualifikation „Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG“, mit der Sie Prüfungen nach § 8a BSIG durchführen können. Den Betreibern, deren Dienstleistern und weiteren interessierten Teilnehmern vermittelt diese Schulung einen Kritis-Überblick und versetzt diese in die Lage, eine zielorientierte Vorbereitung auf Prüfungen nach §8a BSIG vorzunehmen.

Das Zertifikat als Nachweis der Prüfverfahrenskompetenz nach §8a nach BSIG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Gültigkeit innerhalb 2024 verlieren, die Gültigkeit der vermittelten Schulungsinhalte bleibt weiterhin bestehen. 

Zielgruppe:

Die Teilnahme an der Schulung steht allen Interessierten offen. Die Schulung ist insbesondere an Prüfer, wie interne Revisoren, Auditoren, Wirtschaftsprüfer mit IT-Prüfungserfahrung sowie an Mitarbeiter der prüfenden Stelle und Mitarbeiter von Betreibern Kritischer Infrastrukturen gerichtet.

Inhalte:
Die Schulung besteht aus insgesamt sechs Modulen:
Modul 0: Vorstellung des BSI
Modul 1: Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
Modul 2: Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich
Modul 3: Die Prüfgrundlage
Modul 4: Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG
Modul 5: Abschlussprüfung und Prüfungsfragen

Am letzten Schulungstag erfolgt eine 60-minütige schriftliche Prüfung. Nach Bestehen erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG“.

Kosten:

Preis für Einzelteilnehmer 1.690,- Euro zzgl. MwSt. Im Preis enthalten sind die Schulungsunterlagen in digitaler Form und die Prüfung (remote).

Ansprechpartner:in

Jana Nowak ()

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