Arbeitsschutz und Brandschutz – (k)ein ewiger Widerspruch?
Webcode: UDS104
Ziel
In welche Richtung muss die Notausgangstür aufschlagen? – Darauf kann man, abhängig von welcher gesetzlichen Grundlage der Sachverhalt betrachtet wird, unterschiedliche Antworten erhalten. Eine Antwort wird spätestens vom Brandschutzplaner erwartet. Aber ist er der richtige Ansprechpartner?
Brandschutz und Arbeitsschutz – geht das zusammen? „Nein!“ meint man, denkt man an die häufigen Abgrenzungsschwierigkeiten und Konflikte. Denn unterschiedliche Rechtsformen geben teilweise kon- träre brandschutztechnische Vorgaben, die zu berücksichtigen sind, wenn das Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden soll.
Das Seminar behandelt das konfliktträchtige Verhältnis von Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht und zeigt an Beispielen auf, wie sich das Konkurrenzverhältnis der Vorschriften in praxistaugliche Lösungen überführen lässt.
Aus dem Inhalt
Brandschutzplanung : Arbeitsschutz - Grundlagen
Brandschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung
- Analyse und Feststellung anhand von Praxisbeispielen
- bauordnungsrechtliche Prüfung / Prüfung im Arbeitsschutz
- Trennung bauaufsichtliche : arbeitsschutzrechtliche Anforderungen
- abweichende Tatbestände feststellen und bewerten
- Gestattung von Erleichterungen
- Abweichungen im Bauordnungsrecht
- Abweichende Ausführungen im Arbeitsschutz
Aufgabe des Brandschutzplaners
Dozent
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Daniel Anwander, MEng.
Prüfsachverständiger für Brandschutz, Anwander GmbH & Co. KG, Sulzberg
Abschluss
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Zusätzliche Informationen
Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der Richtlinie 'Brandschutzbeauftragte' vfdb 12-09/01:2020-12 geeignet.