Update Steuerliche Forschungszulage – Vorteile für Unternehmen durch das Wachstumschancengesetz?
Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Deutschland stärken. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Unternehmen profitieren davon, u.a. durch den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung. Hier wird etwa die Bemessungsgrundlage für förderfähige F&E-Vorhaben von aktuell 4 Mio. EUR p.a. auf 10 Mio. EUR p.a. mehr als verdoppelt. Zudem sollen künftig über die Personalkosten hinaus auch in einem F&E-Vorhaben genutzte Wirtschaftsgüter förderfähig sein. Weiter sollen KMU durch eine auf 35 % erhöhte Bemessungsgrundlage (bislang 25 %) profitieren.
In unserer Online-Veranstaltung vermitteln wir, was Unternehmen bei der steuerlichen Forschungsförderung erwarten können, wie diese funktioniert, was bei der Beantragung zu beachten ist und welche Unterschiede zur „klassischen“ Zuschuss- oder Projektförderung bestehen.
Programm:
DIENSTAG, 30. APRIL 2024
10:00 Uhr • Begrüßung •Dr. Stefan Senitz • IHK Karlsruhe
10:10 Uhr • Welche Projekte sind iRd. Forschungszulage förderfähig und wie wird die Förderung beantragt? • Dr. Markus Busuttil, Fördermittelexperte, Gründer und Geschäftsführer • Busuttil & Company, Hannover
10:30 Uhr • Steuerliche Aspekte bei der Forschungsförderung und deren Anpassung durch das Wachstumschancengesetz • Dr. Klaus Dumser, Partner, Rechtsanwalt Steuerberater • WTS Wirtschaftstreuhand mbH, Nürnberg
10.50 Uhr • Fragen und Diskussion
11:30 Uhr • Ende
Ort: Online-Veranstaltung
Die Veranstaltung wir mit MS Teams durchgeführt. Den Zugangslink erhalten Sie rechtzeitig im Vorfeld. Die Teilnahme ist kostenfrei.
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