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Beschreibung
Bauvertragsrecht in neuem Licht: DHV-Hauptgeschäftsführer Thomas Schäfer (rechts) begrüßt RA Dr. Philipp Mesenburg (links), Leiter der Hauptabteilung Recht im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) in Berlin. „Dass Bauherren seit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts auch einseitig Anordnungen treffen können, ist ein Aspekt, den es bei der Ausführung von Wohngebäuden zu beachten gilt“, betonte der Jurist. Foto: Achim Zielke für den DHV, Ostfildern; www.d-h-v.de
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