Falk Röbbelen (40), Geschäftsführender Gesellschafter der TAXi-AD GmbH ist von der politischen Kultur Dresdens beeindruckt: "Sachsen ist innovativ und dynamisch. Wir sind begeistert - nach sieben Jahren Engagement in anderen Bundesländern - im Freistaat Sachsen mit dem Landtagsabgeordneten Lars Rohwer (CDU) und dem Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) parteiübergreifend den politischen Mut gefunden zu haben, um den Weg durch den deutschen Regelungsdschungel zu finden."
Sven Morlok (48), Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr machte die Ausnahmegenehmigung zur Anbringung beleuchteter Displays auf Taxen möglich. "Der Freistaat Sachsen nutzt seinen Spielraum aus und startet jetzt das Modellprojekt in Dresden. Beleuchtete Werbedisplays kennen wir aus vielen Städten der Welt. Dass das in Deutschland bislang verboten ist, halte ich nicht für gerechtfertigt. Manchmal ist weniger eben mehr - besonders wenn es um Vorschriften geht," so Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP).
Lars Rohwer (39), Mitglied des Sächsischen Landtages, hatte die Ausnahmegenehmigung für die beleuchteten Dachwerbedisplays angeregt. "Ich freue mich, dass wir gemeinsam dieses Modellprojekt hier in Dresden verwirklichen können, denn die bisherige Regelung ist für mich unverständlich. Die beleuchtete Dachwerbung stellt meines Erachtens sowohl einen Zugewinn für das Taxigewerbe als auch für die Stadt Dresden dar.", bestätigt Lars Rohwer. "Ich begrüße sehr, dass während der 2jährigen Testphase das Design des Dachwerbeträgers maßgeblich weiterentwickelt werden soll, damit entsteht ein Dresdner Modell."
Die Beleuchtung der Dachwerbung wird während der zweijährigen Testphase durch die TU Karlsruhe wissenschaftlich evaluiert werden, bestätigt der Geschäftsführer der TAXi-AD GmbH, Falk Röbbelen.
Was in Deutschland noch aufwändig über Ausnahmegenehmigungen (de)reguliert werden muß, ist in anderen Ländern Europas ganz normal. In Portugal, Spanien, Bulgarien, Polen oder Island fahren Taxis seit Jahren mit beleuchteten Dachwerbedisplays von TAXi-AD. Auch in diversen Ländern Afrikas und Kanada sind dafür keine kostspieligen Antragsstellungen notwendig. Die TAXi-AD GmbH ist in all diesen Ländern geschäftlich aktiv. Für die TAXi-AD GmbH ist diese deutsche Überregulierung wirtschaftlich belastend und mühselig. Bisher ist die Dachwerbung auf Taxen nur mit Ausnahmegenehmigungen von § 26 II der BOKraft möglich, die Genehmigungen wurden aufgrund der Regelungen der StVZO bisher nur unbeleuchtet erteilt.
Die TAXi-AD GmbH wurde im Jahr 2000 gegründet und kommt nun mit der Dresdner Genehmigung für ihr Premiumprodukt ein gutes Stück voran. Falk Röbbelen abschließend: "Von Sachsen sind bereits viele gute Entwicklungen für Deutschland ausgegangen, nun schaltet Sachsen in der Taxi-Dachwerbung für Deutschland das Licht an."