Dazu gehören auch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz. So führt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bereits seit 2012 regelmäßig großflächig angelegte automatisierte Durchsuchungen des Internets mit dem Ziel durch, zu kontrollieren, ob der Umgang mit personenbezogenen Daten im Netz den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
So wurden in den vergangenen Jahren der Einsatz von Google Analytics und Adobe Analytics durch automatisierte Prüfverfahren kontrolliert. Solche Firmen, die die Analysetools nicht gesetzeskonform eingesetzt haben, wurden danach schriftlich von der Datenschutzbehörde aufgefordert, ihre Webseiten zu überarbeiten.
Auch europäische Aufsichtsbehörden nutzen automatische Scans um ihrer Kontrollfunktion gerecht zu werden. So haben die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden bereits europaweit Webseiten mit automatischen Scans auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Verwendung von Cookies unter EU-Datenschutz-Gesichtspunkten (EU-Cookie-Richtlinie) geprüft.
Fazit von Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt
Das bedeutet für alle, die im Netz nicht rein privat agieren, schnellstmöglich die Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Anforderungen prüfen zu lassen, um eventuell bestehende Umsetzungslücken zu schließen und teure Bußgeldbescheide zu vermeiden.
Denn: Jeder Datenschutzverstoß ist letztlich auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern belegt ist.
Und auch hier zeigt sich in vielen Fällen der Grundsatz, dass die rechtliche Vorabprüfung günstiger ist, als die Kosten im Falle einer Entdeckung von Fehlern durch Dritte. Beim Thema Datenschutz kommt aber noch ein anderer Aspekt dazu: Datenschutz ist heutzutage Kundenschutz, ist Image und ist Wettbewerbsvorteil. Nachlässigen Datenschutz kann sich nach meinem Dafürhalten heutzutage kein Unternehmen mehr leisten. Aus vielen Gründen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Datenschutzprüfung, eine rechtliche Beratung und Begleitung zum Thema Datenschutz brauchen.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht