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Experten-Gremium für Rückabwicklungen von Lebens- und Rentenversicherungen klärt auf

Aufklärung für Versicherungsmakler, Finanzberater und Versicherte

(PresseBox) (Hamburg, )
Der Hintergrund: Am 07.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) gemäß den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die in dem Zeitraum 1995-2007 geschlossen wurden und mangelhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, ein ewiges Widerrufsrecht haben. Dies hat ebenso auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch einmal in seinen Urteilen im Mai 2016 bestätigt. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem Oktober-Journal 2016 dazu ausführlich berichtet.

Der Vorteil für die Versicherungsnehmer: Die Verträge, egal ob noch bestehend oder vor langer Zeit gekündigt, können rückabgewickelt werden - und das mit einer Rendite, die die bisherigen Erträge der Versicherungsverträge oft bei weitem übersteigt. Die Rendite kann bei einer Rückabwicklung bis zu 7% erreichen – je nach Vertrag, Versicherer oder Laufzeit.

Der Vorteil für Versicherungsmakler und Finanzberater: Sie können Ihren Kunden eine völlig neue Perspektive bieten und nach der Rückabwicklung ggf. neue und wesentlich effektivere Produkte anbieten.

Circa 100 Millionen Policen in Deutschland können rückabgewickelt werden

Die meisten Verbraucher haben jahre- oder jahrzehntelang in ihre Policen eingezahlt und mussten feststellen, dass die von den Anbietern prognostizierten Erträge bei weitem nicht erreicht wurden. Die BGH-Urteile – mittlerweile sind es weit über 300 Urteile, die zu dieser Thematik entschieden wurden – bieten nun eine einmalige Möglichkeit, die Verträge rückwirkend aufzulösen, und das bei einer attraktiven Verzinsung. Natürlich sollten sich die Verbraucher und auch die Finanzberater vorher sachlich und umfassend informieren und beraten lassen. Es geht schließlich bei den meisten Konsumenten um die eigene Altersvorsorge, einem zentralen Thema der Lebensplanung.

Aufklärung für Versicherungsmakler, Finanzberater und Versicherte

Um den Versicherten eine maximale Sicherheit und Transparenz zu bieten, klären der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. (BVSV e.V.) und der Verbraucherschutz für Versicherte (VfV e.V.) gemeinsam mit dem etablierten Anbieter MOTION8 bezüglich der Thematik und des Ablaufes von Rückabwicklungen auf. Darüber hinaus entwickeln sie gemeinsam den Marktstandard, sodass in jedem Fall völlige Transparenz und Klarheit vorhanden ist, die Ihnen als Finanzberater oder Versichertem die nötige Sicherheit gibt, die heutzutage nötig ist.

In einem gemeinsamen Webinar, das speziell an Versicherungsmakler und Finanzberater gerichtet ist und das sich auf der Webseite der MOTION8 befindet (www.motion8.de), erfahren Versicherungsmakler und Finanzberater von diesen drei Parteien alles über die Hintergründe von Rückabwicklungen und deren Anwendung in der Praxis.

Im Webinar wird das Thema von unterschiedlichen Seiten betrachtet und umfassend erklärt, sodass Versicherungsmakler und Finanzberater qualitativ informiert werden. Mit der MOTION8 steht einer sachlich korrekten und effektiven Rückabwicklung nichts mehr im Wege.
Die Anbieter (BVSV e.V., VfV e.V., MOTION8) stehen darüber hinaus Finanzberatern und Versicherungsmaklern beratend und aufklärend zur Seite.

Dennis Potreck – CEO MOTION8: „Für uns ist es wichtig, dass sich Versicherungsmakler, Finanzberater und auch die Versicherten bei diesem wichtigen Thema umfassend beraten fühlen. Gerade weil die Versicherer den gerichtlich entschiedenen Mehrwert für den Versicherten nicht zahlen wollen, ist eine gemeinsame Aufklärung mit den unabhängigen Marktexperten des BVSV e.V. und des VfV e.V. sehr zielführend.“

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