Hintergrund zur Windkraft an Land:
Im Koalitionsvertrag steht wörtlich: "Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstarken Standorten), um Überförderungen abzubauen und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten Standorte mit einem Referenzwert von 75 bis 80 Prozent auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können. (...)"
Das bedeutet, dass künftig nur noch in absoluten Top-Lagen die Windkraft im Binnenland wirtschaftlich betrieben werden kann. Schon der Referenzwert von 60 % im alten EEG 2009 hat dazu geführt, dass der Windkraftausbau in den süddeutschen Bundesländern komplett zum Erliegen gekommen ist. Der Wert von nun 75 % (!) würde den Ausbau in den süd- und mitteldeutschen Bundesländern bis auf sehr wenige Top-Standorte beenden. Im typischen Binnenland Hessen bedeutet dies, dass nur noch in wenigen ausgesuchten Regionen, wahrscheinlich nur noch im Vogelsberg, der Ausbau der Windkraft an Land möglich ist (in Hessen wurden windstarke Standorte bislang bei 5,75 m/s + x definiert). Das allgemein anerkannte Ziel, 2 Prozent der Landflächen Deutschlands für die Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen, wird im Binnenland nirgendwo mehr zu erreichen sein. Im Gegenteil: der dezentrale Ausbau der Windkraft, der bislang in ganz Deutschland an guten Standorten möglich ist, würde beendet.