Um die Gefährdung einer Erkrankung durch Schimmelpilzbefall zu minimieren, ist es besonders wichtig, bei der Entdeckung eines Schimmelpilzbefalls zu allererst die Ursache herauszufinden und abzustellen.
Während ein Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs (nur oberflächlich, < 0,5 m²) mit 70-prozentigem Alkohol oder Chlorbleichlauge desinfiziert werden kann, um ein weiteres Pilzwachstum zu verhindern, sollten alle hierüber hinausgehenden Sanierungsarbeiten von Fachfirmen ausgeführt werden.
Für größere Flächen und/oder tiefer gehenden Befall ist eine Sanierung unter Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen und Verordnungen durchzuführen:
* "Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen" vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
* "Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen" vom Umweltbundesamt
* Biostoffverordnung (BioStoffV)
* "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 500"
* "Arbeitsschutzgesetze"
Es empfiehlt sich, alle Eingriffe in die Bausubstanz sorgfältig von einem Architekten planen zu lassen.