Schleswig-Holstein: Vergabeverordnung mit höheren Wertgrenzen
Am 8. Dezember ist die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) in Kraft getreten. Darin werden unter anderem erhöhte Wertgrenzen festgelegt.
Am 8. Dezember ist die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) in Kraft getreten. Darin werden unter anderem erhöhte Wertgrenzen festgelegt.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 23.08.2023 in zwei Eilverfahren die Beschwerden des Trägervereins der Freien Dorfschule Lübeck gegen die Schließungsbeschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. In diesen Beschlüssen wurde die sofortige Schließung der Schule und die Einstellung der Zahlung von Zuschüssen bestätigt.