BFH: Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft nach § 20 Abs. 2 EStG
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20. Juni 2023 (Aktenzeichen IX R 2/22) eine wichtige Entscheidung zur Berücksichtigung von Verlusten aus stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaften nach § 20 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) getroffen. Das Urteil befasst sich mit der Frage, wie Verluste aus solchen Bürgschaften bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht zu behandeln sind.