Bewertungsmodelle zur Grundsteuer stehen fest
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist, weil sie sich nicht an den aktuellen Wertverhältnissen orientiert, und damit eine grundlegende Reform angestoßen. Inzwischen ist erkennbar, nach welchen Verfahren Grundstücke zukünftig zu bewerten sind. Hier wird es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben.