Haftung für Schäden durch heißes Bienenwachs
Im Lübecker Umland erging am 13.12.2023 ein rechtskräftiges Urteil am Landgericht Lübeck (Az. 10 O 421/20) zu einem ungewöhnlichen Fall von Sachschaden durch heißes Bienenwachs. Ein junges Paar, das eine Hobby-Imkerei betreibt, sah sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert, nachdem eine unsachgemäße Handhabung von Bienenwachs in ihrem Garten zu einem unglücklichen Vorfall führte.