Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 560790

ZEPF MEDICAL INSTRUMENTS GMBH Gunninger Straße 21 78606 Seitingen-Oberflacht, Deutschland http://www.zepf-medical-instruments.de
Ansprechpartner:in Herr Björn-Lars Kuhn +49 7424 94001370
Logo der Firma ZEPF MEDICAL INSTRUMENTS GMBH
ZEPF MEDICAL INSTRUMENTS GMBH

Zepf Medical Instruments ist »Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter« mit Zertifikat AEO-F

(PresseBox) (Seitingen-Oberflacht, )
Die Zepf Medical Instruments GmbH aus Seitingen-Oberflacht, Vollsortimenter für chirurgische Instrumente, führt ab 7.12.2012 den Zertifikatstitel »Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)«. Mit Erlangung dieser Qualifikation ist eine lange behördliche Ochsentour zu Ende gegangen.

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) ist ein Unternehmen, das nach nationalem und internationalem Recht besondere Rechte bei, Warenversand und bei den entsprechenden Zollformalitäten in Anspruch nehmen darf. Die Zertifizierung gilt international als Qualitätsmerkmal und dient der Annerkennung als sicherer Handelspartner.

Die Auszeichnung mag im ersten Moment trivial klingen, ist jedoch mit einem durchaus ernsten und aufwändigem Hintergrund verbunden. So hat sich seit den Anschlägen vom 11. September in den USA die Sicherheitslage beim internationalen Versand von Waren teilweise dramatisch geändert. Die Weltzollorganisation (WZO) hat als Folge mit einem "Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen geschaffen. Entsprechende Vorschläge der WZO wurden auf europäischer Ebene bereits umgesetzt und die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator) ist eines der wesentlichen Elemente des EU-Sicherheitskonzepts.

Per Definition ist der AEO ein besonders zuverlässiges und vertrauenswürdiges Unternehmen und darf besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Dabei geht es hauptsächlich darum, den Lieferanten bzw. Versender von Waren aktiv in den Sicherheitsprozess der Lieferkette einzubinden. Das Suffix "F" steht in diesem Zusammenhang für die Inkludierung der Zertifikate "C - Zollrechtliche Vereinfachungen" und "S - Sicherheit" und stellen die höchste zu erlangende Stufe dar.

Um die begehrte Zertifizierung zu erlangen, sind jedoch umfangreiche Nachweise und die Einführung von hohen Sicherheitsstandards im Unternehmen notwendig:

Die Nachweise beinhalten beispielsweise eine komplette Überprüfung des Unternehmens inkl. relevanter Mitarbeiter - Geschäftsführer Jochen Zepf, wie auch Heike Zepf als Sicherheitsbeauftragte 'Zoll' und andere - in Bezug auf die Einhaltung der Zollvorschriften in der Vergangenheit. Hier müssen die entsprechenden Akten quasi "sauber" sein. Ebenso muss das interne Buchführungssystem und die damit verbundene Dokumentation verschiedene Kriterien erfüllen und nicht zuletzt muss das Unternehmen seine kontinuierliche Zahlungsfähigkeit nachweisen können.

Diese Grundlagen waren bei der Zepf Medical Instruments schon seit langem vorhanden und konnten leicht nachgewiesen werden. Umgestellt werden, mussten lediglich die internen notwendigen Sicherheitsstandards.

Zutrittskontrollsysteme für Mitarbeiter, Sicherheitssysteme und -bereiche, doppelte Warenkontrollen und akribisch zu führende Besucherlisten inkl. der Erfassung von Identitätsdaten über Personalausweis oder Reisepass verändern den Arbeitsalltag doch durchaus gegenüber der alten Routine. Denn, die Einführung solcher Standards wird fortlaufend auch durch die lokalen Zollbehörden kontrolliert. So muss bei einer Kontrolle beispielsweise nachgewiesen werden, das unbekannte Besucher oder neue Mitarbeiter mit entsprechenden EU-Namenslisten abgeglichen worden sind.

"Der Weg war recht anstrengend und so manches Mal war ich ziemlich genervt durch scheinbar Hunderte von Trivialitäten, die die Zollinspektoren belegt haben wollten", erklärt Geschäftsführer Jochen Zepf. Letztendlich jedoch zog die Sicherheitsbeauftragte Heike Zepf das volle Programm mit ihrem Team durch, schon aus dem Grund des Alleinstellungsmerkmals, das sich aus der Zertifizierung ergibt. "Wir sind eines der ersten Unternehmen in der Branche, die dieses Zertifikat in der Stufe 'F' erhalten haben. Da sind wir durchaus stolz drauf.", so Zepf weiter. Zepf sieht hier die zukünftig bessere Position am Markt und einen weiteren Beitrag zur Qualitätssteigerung gegenüber den Kunden. Diese profitieren durch die bevorzugte Zollbehandlung beispielsweise durch wesentlich schnellere Lieferzeiten.

Die Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-F) demonstriert wieder einmal, das Unternehmer Zepf erneut großen Unternehmen eine Nasenlänge voraus ist. Bereits in verschiedenen anderen Bereichen, wie die begehrte Referenznummernabfrage im Internet, hat Zepf gezeigt, wie selbst ein kleineres Unternehmen die Messlatte höher legen kann. Die erfolgreiche Zertifizierung dürfte so manchem Mitbewerber noch Bauchschmerzen bereiten.

Die genauen Bedingungen, die für die Zertifizierung notwendig sind, können auf den einschlägigen Seiten des Zolls im Internet eingesehen werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Heike Zepf gerne zur Verfügung.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.